Die vierte Welle bremsen mit wirksamer und rechtssicherer Grundlage für Corona-Schutzmaßnahmen

18. November 2021

Zum heute im Bundestag beschlossenen Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes, erklärt Chantal Kopf, grüne Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Freiburg:

Wir befinden uns in einer dramatischen Lage. Die weiterhin stark steigenden Infektionszahlen und die mit Überlastung kämpfenden Intensivstationen bereiten mir tiefe Sorgen. Wir haben harte Wochen vor uns. In dieser schwierigen Situation müssen Bund, Länder und Kommunen alles daran setzen, der vierten Welle wirksame Maßnahmen entgegenzusetzen. Mit den jetzt vereinbarten Optionen im Infektionsschutzgesetz schaffen wir Regelungen, die rechtlich sicher und wissenschaftlich sinnvoll sind. Gleichzeitig bringen wir die Pandemiebekämpfung, die lange von der Exekutive bestimmt wurde, zurück ins Zentrum der Demokratie: ins Parlament.

Wir schaffen weitreichendere und verbindlichere Regelungen als es sie bisher gegeben hat. Den Ländern steht damit ein größerer Instrumentenkasten mit verbindlichen 2G, 2G+ und 3G-Regelungen, Abstandsgeboten, Maskenpflicht, Obergrenzen in Einrichtungen und Kontaktpersonennachverfolgung zur Verfügung. Es liegt in den Händen der Länder, diese konsequent anzuwenden und zu handeln. Auf Bundesebene sorgen wir mit konsequentem 3G am Arbeitsplatz für Sicherheit für Beschäftigte, Arbeitgeber*innen und Kund*innen. Die Home-Office-Pflicht verdeutlicht, dass auch in der Arbeitswelt Kontakte wieder reduziert werden müssen. Wir verschärfen die Regelungen im Arbeitsbereich auch, damit Schulen und Kitas offen bleiben können. Mit 3G im ÖPNV und Fernverkehr machen wir Pendeln und Reisen sicherer.

Wir kümmern uns auch um die sozialen Auswirkungen der Pandemie. Ebenfalls Bestandteil des Gesetzespakets ist die Verlängerung vieler Regelungen zur Abfederung sozialer Härten der Pandemie, die an den Status der epidemischen Lage gekoppelt waren, etwa der vereinfachte Zugang zur Grundsicherung, die Sonderregelung zum Kinderkrankengeld oder die Aussetzung der Mindesteinkommensgrenze in der Künstlersozialversicherung.

Um jederzeit gut und angemessen reagieren zu können, werden wir die Gespräche mit SPD und FDP über nötige Maßnahmen fortsetzen und stehen in engem Austausch mit Expert*innen aus der Wissenschaft und Vertreter*innen der Zivilgesellschaft sowie den Bundesländern.