Das Bild zeigt Chantal Kopf im Paul-Löbe-Haus des Deutschen Bundestages.
Das Foto von Matti Hillig zeigt Chantal Kopf vor den gläsernen Fahrstühlen im Paul-Löbe-Haus.

TRANSPARENZ

Als Abgeordnete mit einem freien Mandat sind wir Bundestagsabgeordnete nicht unmittelbar an den Willen der Wählerschaft und auch nicht an Weisungen von Parteien und Fraktionen gebunden, sondern nur unseren Überzeugungen und unserem Gewissen verpflichtet.

Trotzdem haben unsere Wähler*innen das Recht zu erfahren, wie viel Geld wir aus Steuermitteln bekommen, mit welchen Institutionen oder Unternehmen wir u.U. in geschäftlichen Beziehungen stehen und mit wem wir im Sinne eines offenen Willensbildungsprozesses sprechen.

Meine Antworten auf diese Fragen politischer Transparenz möchte ich auf dieser Seite darlegen.

Wie viel Geld verdienen Sie als Abgeordnete?

Die Abgeordnetenentschädigung – landläufig auch „die Diäten“ genannt – betragen für Bundestagsabgeordnete seit dem  1. Juli 2024 monatlich 11.227,20 Euro brutto. Die Abgeordneten erhalten keine jährlichen Sonderzahlungen. Ihre Abgeordnetenentschädigung ist einkommensteuerpflichtig.

Wir Bundestagsabgeordneten müssen uns jeden Tag einer Sitzungswoche in einer Unterschriftenliste eintragen. Wenn wir das nicht tun oder Abstimmungen unentschuldigt verpassen, werden uns Strafgelder von unserer Diät abgezogen.

Weitere Informationen zur Berechnung der Abgeordnetenentschädigung und ihrer gesetzlichen Grundlage und zu weiteren Leistungen für die Abgeordneten (etwa ihre Altersentschädigung) gibt es auf der Webseite des Deutschen Bundestages .

Ist das alles?

Nein. Zusätzlich zu den Diäten erhalten alle Bundestagsabgeordneten die sogenannte Amtsausstattung mit Sach- und Geldleistungen für Büros, Mitarbeiter und Reisekosten, um ihr Mandat ausüben zu können.

Teil dieser Amtsausstattung ist eine steuerfreie Aufwandspauschale, die seit dem 1. Januar 2024 bei monatlich 5.051,54  Euro liegt. Hiermit sollen die in Ausübung des Mandats entstehenden Aufwendungen abgegolten werden, wie zum Beispiel die Einrichtung und Unterhaltung eines Wahlkreisbüros, Kosten für die Wahlkreisbetreuung und ähnliches.

Neben der Kostenpauschale haben Bundestagsabgeordnete Anspruch auf ein eingerichtetes Büro am Sitz des Bundestages in einer Größe von derzeit 54 Quadratmeter für sich und ihre Mitarbeiter einschließlich Kommunikationsgeräten und Möblierung.

Die Abgeordneten können Dienstfahrzeuge im Stadtgebiet von Berlin mitbenutzen. Außerdem haben sie eine Freifahrkarte der Bahn und bekommen Inlandsflugkosten* ersetzt, soweit sie in Ausübung des Mandates anfallen. (*Obwohl ich als Freiburger Abgeordnete mit die weiteste Distanz zwischen Berlin und Wahlkreis zurücklegen muss, pendele ich regelmäßig mit der Deutschen Bahn und versuche, Flüge wo immer möglich zu vermeiden.)

Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die uns Abgeordnete in Berlin und im Wahlkreisbüro bei der Erledigung der parlamentarischen Arbeit unterstützen, stehen uns monatlich insgesamt 25.874,- Euro (Arbeitnehmerbrutto, Stand: 1. März 2024) zur Verfügung. Dieses Personalbudget wird von der Bundestagsverwaltung verwaltet und nicht an die Abgeordneten ausgezahlt. Nicht verbrauchte Personalmittel verfallen am Jahresende.

Aus einer Bürokostenpauschale von 12.000 Euro im Jahr werden gegen Einzelnachweis Kosten für Büromaterial (Geschäftsdrucksachen, aber auch Software, technische Ausstattung, Handy, dienstliche Internet- und Mobilfunkkosten) vom Bundestag erstattet.

Stichwort "Lobbyismus"...

Der Begriff „Lobbyismus“ wird heutzutage sehr negativ gebraucht im Sinne einer illegitimen Einflussnahme durch mächtige Verbände oder reiche Unternehmen auf die Politik. Es mag sein, dass versucht wird, politische Entscheidungen zu „kaufen“ – auch wenn mir solches lobbyistisches Gebaren noch nicht untergekommen ist. Für mich gilt aber ganz klar: Ich bin meinem Gewissen verpflichtet und das ist nicht käuflich! Außerdem bin ich Vertreterin der Bürgerinnen und Bürger in meinem Wahlkreis und werde als solche gut bezahlt (siehe oben).

In einem weiteren Verständnis meint der Ausdruck „Lobbyismus“ aber die legitime Vertretung von Interessen als Teil eines pluralistischen Prozesses der Willensbildung. Diese Art der Interessensvertretung ist z.B. in Form der Ausschuss-Anhörungen offiziell in den Gesetzgebungsprozess integriert, wo neben Wissenschaftler*innen auch Vertreter*innen von Verbänden, Gewerkschaften und NGOs als Sachverständige ihre jeweilige Perspektive auf ein Gesetzesprojekt darstellen.

Seit März 2021 gilt in Deutschland das „Gesetz zur Einführung eines Lobbyregisters für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und gegenüber der Bundesregierung“. Es sieht u.a. eine Registrierungspflicht für natürliche und juristische Personen vor, die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag (und/oder der Bundesregierung) ausüben und dabei im demokratischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozess mitwirken. Das Lobbyregister ist hier öffentlich einsehbar und umfasst z.B. Einträge vom Bundesverband der deutschen Industrie BDI bis zum Verband der Hufpfleger VdHp e.V.

Wenn ich in meiner Arbeit mit Verbänden oder Unternehmen spreche, so geschieht dies stets mit Interesse und kritischer Distanz. Es ist für mich als Abgeordnete wichtig, viele verschiedene Perspektiven auf die Dinge einzuholen, die wir in Berlin gesetzlich regeln. Auch die Auseinandersetzung mit Positionen, die gerade nicht meiner entsprechen, ist wichtig – und sei es nur, um die eigenen Argumente zu schärfen.

Im Sinne größtmöglicher Transparenz veröffentliche ich alle meine Gespräche mit Interessensvertreter*innen auf meiner Homepage und in den Sozialen Medien.

Bekommen Sie Spenden?

Nein, persönlich nehme ich keine Spenden entgegen. Wer grüne Politik in Freiburg finanziell unterstützen möchte, kann gerne an den Kreisverband spenden .

Was ist mit Nebentätigkeiten?

Ich übe keine Nebentätigkeiten neben meinem Bundestagsmandat aus.

Wo sind Sie Mitglied?

Ich bin Mitglied bei folgenden Vereinen, Initiativen und Verbänden:

  • Bündnis 90/Die Grünen, Kreisverband Freiburg
  • Europa-Union Deutschland, Kreisverband Freiburg e.V. und JEF Freiburg
  • Landfrauenverein Freiburg-St. Georgen
  • Netzwerk Inklusion Region Freiburg e.V.
  • „Bundestags-Füchse“ – SC-Freiburg-Fanclub im Bundestag
  • Schirmherrin Campus-Debatte Freiburg
  • Freiburger Münsterbauverein
  • Atlantik-Brücke e.V.