Vor über zwei Jahren hat das Bundesverfassungsgericht § 217 StGB für verfassungswidrig erklärt und festgestellt, dass jeder Mensch ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben hat. Zu der Frage, wie dieses Recht künftig in der Gesetzgebung abgebildet werden soll, wie auch zu grundsätzlichen Fragen rund um die Themen Sterbewunsch, Suizidprävention und Suizidhilfe diskutiere ich am 12. September 2022 um 19:30 Uhr im Goethe-Institut Freiburg (Wilhelmstraße 17, 79098 Freiburg) mit folgenden Gästen:
- Prof. Dr. med. Dipl.-Theol. Dipl.-Caritaswiss. Gerhild Becker: Ärztliche Direktorin Klinik für Palliativmedizin, Universitätsklinikum Freiburg
- Ursula Bonnekoh: Beisitzerin im Präsidium der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben e. V.
- Oberkirchenrat Urs Keller: Vorstandsvorsitzender der Diakonie Baden
- Prof. Dr. theol. Andreas Lob-Hüdepohl: Mitglied des Deutschen Ethikrates und stellvertretender Sprecher der Arbeitsgruppe „Suizid“ im Ethikrat, Professor für Theologische Ethik an der Katholischen Hochschule für Sozialwesen Berlin
Um die verschiedenen Standpunkte, Argumente und Gesetzesentwürfe zu veranschaulichen, wird es in der Diskussion auch um einige fiktive Beispielfälle gehen. Auch Sie sollen sich als Publikum selbstverständlich einbringen können.
Der Eintritt ist frei, es gilt für die Veranstaltung eine Maskenpflicht.