Zur heutigen Veröffentlichung des Berichts zum Stand des Konditionalitätsverfahrens gegen Ungarn durch die Europäische Kommission erklärt Chantal Kopf, Sprecherin für Europapolitik:
Die von der ungarischen Regierung angekündigten siebzehn Abhilfemaßnahmen, um zur Rechtsstaatlichkeit zurückzukehren und ein Einfrieren von EU-Geldern abzuwenden, sind unzureichend. Das hat die Europäische Kommission in ihrem heutigen Bericht zum laufenden Verfahren wegen Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit in Ungarn erklärt und damit gezeigt, dass sie Korruption und einen möglichen Missbrauch von EU-Geldern nicht länger duldet.
Entsprechend der Konditionalitätsverordnung zum Schutz des EU-Haushalts wird die Kommission im weiteren Prozess vorschlagen, die für Ungarn vorgesehenen 7,5 Milliarden Euro zurückzuhalten. Wir begrüßen sehr, dass die Kommission sich nicht von den in zentralen Punkten ineffektiven Maßnahmen der Orban-Regierung hat blenden lassen und ihre Bewertung der Abhilfemaßnahmen aufgrund eines sorgfältigen sowie nachvollziehbaren Assessments vorgenommen hat. Es zeigt, dass das Instrument der Konditionalität wirkt und erstmals ein effektives Mittel im Kampf gegen Korruption und Rechtsstaatsverstöße in der EU bereitsteht. Wer die europäischen Werte derart mit Füßen tritt, darf nicht auf die finanzielle Solidarität der anderen Mitgliedsstaaten hoffen. Auch dürfen wir uns nicht durch eine mögliche Blockade wichtiger EU-Vorhaben durch Ungarn erpressen lassen.
Nun ist es am Europäischen Rat und somit den Mitgliedsstaaten der Empfehlung der Kommission zu folgen und die Gelder an Ungarn zurückzuhalten – so lange, bis eine dauerhafte und glaubwürdige Rückkehr zu rechtsstaatlichen Grundprinzipien erkennbar ist. Wir unterstützen die Bundesregierung in ihren Anstrengungen, eine qualifizierte Mehrheit im Rat für den Schutz der Rechtsstaatlichkeit in der EU zu erreichen. Dies hat der Deutsche Bundestag auch in seiner Stellungnahme vom 09. November 2022 deutlich gemacht.