Der Oberrheinrat ist ein beratendes, grenzüberschreitendes Gremium mit Delegationen aus Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, dem Elsass und den Kantonen der Nordwestschweiz. In einer Resolution hat er gefordert, dauerhafte und ganzheitliche Lösungen für mobiles Arbeiten im Home-Office zu finden, um die Attraktivität im Nachbarland zu arbeiten sowohl aus Sicht der Beschäftigten als auch der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber langfristig sicherzustellen. Notwendig ist die Modernisierung der Regelungen, weil durch das Auslaufen der pandemiebedingten Ausnahmeregelungen der alte rechtliche Rahmen von der Zeit vor Covid-19 zurückkehrt, in der Arbeiten aus dem Home-Office noch deutlich seltener war. Mit der folgenden Stellungnahme habe ich mich gemeinsam mit anderen Grünen Abgeordneten aus Baden-Württemberg der Einschätzung des Oberrheinrats angeschlossen und weitere wichtige Eckpunkte für eine Neuregelung eingebracht.
„Sehr geehrte Frau Torloting, sehr geehrter Herr Ackermann,
gleiche Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend Beschäftigte sind eine wichtige Grundlage des trinationalen Arbeitsmarktes und Wirtschaftsmotor in europäischen Grenzregionen, denn grenzüberschreitende Zusammenarbeit ist ein wichtiger Faktor für die Zukunft der Wirtschaft in der europäischen Union. Daher begrüßen wir die Resolution des Oberrheinrats vom 5. Dezember 2022 und unterstützen das Bestreben nach einer Einführung einheitlicher Vorgaben für mobile und Telearbeit, die den gemeinsamen Arbeitsmarkt stärkt. (Siehe hier)
Nicht zuletzt durch die Covid-19-Pandemie hat die Bedeutung der Telearbeit enorm zugenommen. Der Berufsalltag tausender Grenzgänger*innen wird auch in Zukunft immer stärker von der Arbeit im „Home-Office“ geprägt sein. Dies entspricht dem Wunsch zahlreicher Beschäftigter und bringt offenkundige Vorteile wie die Vermeidung unnötiger Pendlerverkehre mit sich. Diese Veränderungen im Arbeitsalltag müssen auch in der rechtlichen Rahmensetzung berücksichtigt werden. Aus der derzeitigen Rechtslage entstehen Nachteile für Grenzgänger*innen gegenüber anderen Beschäftigten desselben Unternehmens. Um die Attraktivität grenzüberschreitender Arbeit und die starke wirtschaftliche Verflechtung in Grenzregionen zu erhalten, bedarf es daher einer Neuregelung der Telearbeit, die der Entwicklung einer flexiblen, modernen Arbeitswelt gerecht wird.
Die im Zuge der Corona-Pandemie eingeführten Ausnahmeregelungen haben sich bis zu ihrem Auslaufen bewährt und die Notwendigkeit einer Neuregelung verdeutlicht. Im Sinne einer vertieften Arbeitsmarktintegration gilt es daher, Grenzgänger*innen auch in Zukunft zu ermöglichen, mehr als 25 Prozent ihrer Arbeitszeit entweder mobil oder in Telearbeit in ihrem Wohnsitzland zu leisten, ohne dass daraus ein Wechsel des Sozialversicherungssystems resultiert. Anderenfalls können sich die uneinheitlichen arbeitsrechtlichen Bedingungen für grenzüberschreitend Beschäftigte nachteilig auswirken und somit den trinationalen Arbeitsmarkt schwächen.
Die wirtschaftliche Verflechtung im gemeinsamen Grenzraum soll auch in Zukunft ein starker Wirtschaftsfaktor in der Region sein. Dabei ist die Möglichkeit der Arbeit aus dem „Home-Office“ ein bedeutsamer Standortfaktor im Wettbewerb um Fachkräfte. Ziel muss eine ganzheitliche Lösung sein, die alle betroffenen Rechtsgebiete angemessen berücksichtigt sowie selbstverständlich den Schutz der Arbeitnehmer*innen vor Missbrauch und Deregulierung und zugleich die Attraktivität des gemeinsamen Arbeitsmarktes bewahrt. Dazu gehört richtigerweise auch, dass Behörden Informationen und Verfahren barrierefrei und mehrsprachig – d. h. auch in einfacher und leichter Sprache – zur Verfügung stellen.
Eine vertiefte Arbeitsmarktintegration kann nur gelingen, wenn die Gleichheit der Arbeitsbedingungen von Arbeitnehmer*innen unabhängig von ihrem Wohnsitz sichergestellt wird. Wir unterstützen daher die Initiative für die Schaffung eines Europäischen grenzübergreifenden Mechanismus, der die Bedürfnisse der Berufstätigen beidseits der Grenzen angemessen berücksichtigt. Wir werden mit diesem Anliegen an Bundesminister Hubertus Heil herantreten sowie es in unseren jeweiligen Wirkungskreisen (z. B. Wirtschaftsausschuss, DFPV und Ausschuss für grenzüberschreitende Zusammenarbeit) aufnehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Stephanie Aeffner, Dr. Franziska Brantner, Marcel Emmerich, Chantal Kopf, Zoe Mayer, Melis Sekmen“