Bundestag verabschiedet Fachkräfteeinwanderungsgesetz

23. Juni 2023

Mit den Stimmen der Ampel-Koalition hat der Bundestag am heutigen Freitag, 23. Juni 2023 das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz beschlossen. Chantal Kopf, direkt gewählte Grüne Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Freiburg, Sprecherin für Europapolitik der Grünen Bundestagsfraktion und Mitglied im Wirtschaftsausschuss, freut sich über den Meilenstein in der Einwanderungspolitik. Zur Entscheidung des Bundestags erklärt sie:

„Deutschland bekommt endlich ein Einwanderungsrecht, das seinen Namen verdient! Mit dem neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz bekämpfen wir den Fach- und Arbeitskräftemangel, gestalten die notwendige Transformation zur klimagerechten Wirtschaft und sichern so auch unseren Wohlstand und die Sozialsysteme“, so Kopf.

„Ohne Installateur keine neuen Solaranlagen, ohne Busfahrerin keine nachhaltige Mobilität und ohne Erzieher keine Bildung für die Jüngsten. Kurz: Nur mit ausreichend Arbeitskräften ist der Standort Deutschland zukunftsfest. Doch der Wettbewerb um kluge Köpfe und fleißige Hände ist hart, das merken auch die Unternehmen und Betriebe in Südbaden. Bereits heute ist der Arbeitskräftemangel einer der Hauptauslöser für Insolvenzen. Gleichzeitig fragen sich viele Unternehmen, wie sie ihre Arbeitskräfte angesichts des Strukturwandels weiterqualifizieren können. Mit dem neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz gelingt uns nun ein Meilenstein, um Deutschland zum modernen, attraktiven Einwanderungsland zu machen und uns aktiv auf dem internationalen Arbeitsmarkt um Arbeitskräfte zu bemühen“, so Kopf weiter.

„Schon heute fehlen uns jährlich rund 400.000 Arbeitskräfte netto aus dem Ausland, die wir davon überzeugen müssen, hier zu leben und zu arbeiten. Darüber herrscht wissenschaftlicher Konsens. Ohne neue Arbeitskräfte fehlt uns schlicht das Personal, um die notwendigen Klimaschutzmaßnahmen tatsächlich umzusetzen und unseren Wohlstand langfristig zu sichern. Deshalb wundere ich mich auch nach wie vor, dass die Union ihre realitätsferne und wirtschaftsfeindliche Einstellung bei diesem Thema weiterhin nicht überdenkt und gegen das Gesetz gestimmt hat. In der Ampel bringen wir hingegen mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz einerseits und dem Aus- und Weiterbildungsgesetz andererseits zwei Vorhaben zusammen, die für eine kluge Arbeitsmarkt- und Wirtschaftspolitik auch zusammengehören“, erklärt Kopf.

„Ganz konkret schaffen wir endlich ein modernes Einwanderungsrecht, das im Wettstreit mit erfolgreichen Einwanderungsländern wie Kanada oder den USA mithalten kann. Dafür senken wir die Hürden bei der Einwanderung, ermöglichen etwa Familienmit- und nachzug, damit Ankommende sich bei uns wohlfühlen und bleiben wollen. Mit schlankeren Verfahren bauen wir zudem Bürokratie ab und entlasten die Behörden. Darüber hinaus schaffen wir neue Zugangsmöglichkeiten auf den deutschen Arbeitsmarkt: So nehmen wir etwa endlich auch die Menschen in den Blick, die heute bereits bei uns in Südbaden leben. Über den Spurwechsel können Geflüchtete und ihre Familien künftig vom Asylstatus in einen Erwerbsstatus wechseln. Damit ermöglichen wir eine schnellere gesellschaftliche Teilhabe, fördern Integration und entlasten die Kommunen und Ausländerbehörden. Auch mit dem unkomplizierten Zweckwechsel aus dem Touristenvisum in eine Beschäftigung erleichtern wir den Zugang zum Arbeitsmarkt und tragen einer Forderung von Wirtschaft, Verbänden und Zivilgesellschaft Rechnung. Mit dem Qualifizierungsgeld sorgen wir parallel für Beschäftigungssicherheit im Strukturwandel. Wenn Unternehmen sich neu positionieren und wandeln, etwa ihre Produktion umbauen müssen, können sich Beschäftigte ab sofort dazu passend weiterqualifizieren und fortbilden“, so Kopf.

„Die beschlossenen Gesetze sind ein Gewinn für alle: Wir haben wesentliche Verbesserungen für Arbeitskräfte aus dem Ausland erreicht und den Paradigmenwechsel in der Migrationspolitik verfestigt. Zusätzlich sichern wir damit unsere Sozialsysteme und stärken den Wirtschaftsstandort Deutschland und Südbaden“, freut sich Kopf.

Hintergrundinformationen:

  • Der Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung wurde am 23.06.2023 vom Bundestag beschlossen, er ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig.
  • Unmittelbar mit dem Gesetz in Verbindung steht die Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung aus dem BMAS, die vor allem die Beschäftigungsverordnung ändert. Diese VO ist zustimmungspflichtig und soll noch vor der Sommerpause 2023 im Bundesrat abgeschlossen werden.
  • Künftig wird es drei Säulen geben, über die Einwanderung zum Arbeiten und zur Ausbildung nach Deutschland möglich sind:
    1. Fachkraft-Säule: Diese Säule bestand bereits im Fachkräfteeinwanderungsgesetz von 2020. Jetzt werden Gehaltsschwellen abgesenkt und es wird anerkannten Fachkräften ermöglicht, Stellen anzunehmen, die nicht direkt im Zusammenhang mit ihrem jeweiligen Berufsabschluss stehen.
    2. Erfahrungs-Säule: Das neue Einwanderungsgesetz berücksichtigt berufspraktische Erfahrung in allen Branchen und setzt weniger auf die Gleichwertigkeit zur deutschen Berufsausbildung. Das Kriterium der Gleichwertigkeit von Ausbildungen und Studienabschlüssen verwehrt qualifizierten Arbeitskräften in der Praxisnämlich bislang häufig den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt – trotz Arbeitsvertrag.
    3. Potenzial-Säule: Über diese dritte Säule wird die im Koalitionsvertrag vereinbarte Chancen-Karte realisiert. Auf Basis eines transparenten Punktesystems erhalten Menschen die Chance, zur Arbeitsplatzsuche nach Deutschland zu kommen. Andere Einwanderungsländer wie Kanada oder Neuseeland haben hiermit schon gute Erfahrungen gemacht. Auch Deutschland wird so sichtbarer und attraktiver für Menschen aus aller Welt!