Das Recht auf Reparatur wurde heute vom Rat der Europäischen Union bestätigt und wird somit nach langen Verhandlungen zwischen dem Europäischem Parlament, den EU-Mitgliedstaaten und der EU-Kommission demnächst in den Mitgliedstaaten in Kraft treten.
Die Richtlinie hat das Ziel, die Lebensdauer von Produkten zu verlängern, Abfälle zu reduzieren und die Reparaturbranche zu stärken und somit die Reparatur von Geräten einfacher und kostengünstiger zu gestalten.
Das „Right to Repair“ beinhaltet verschiedene Maßnahmen, um die Reparatur über den Ersatz eines Produktes zu priorisieren, Hersteller in die Pflicht zu nehmen und den Reparaturwerkstätten gleichzustellen.
Was ist neu?
👉 Es besteht eine Reparaturpflicht, die die Hersteller von Produkten dazu verpflichtet, Reparaturen rechtzeitig und kostengünstig durchzuführen
👉 Ein Reparaturformular soll über Reparaturbedingungen und -dienstleistungen informieren und Reparaturleistungen vergleichbar und bewertbar machen
👉 Der Reparaturmarkt wird angekurbelt, indem Hersteller dazu verpflichtet werden, Ersatzteile und Werkzeuge zu angemessenen Preisen zur Verfügung zu stellen. Weiterhin dürfen sie keine Software oder Hardware einsetzen, die eine Reparatur erschweren könnten
👉 Erschwingliche Reparaturen müssen durch mindestens eine Maßnahme in den Mitgliedstaaten gefördert werden, wie z.B. durch Gutscheine oder Fördergelder für Reparaturen, Informationskampagnen oder Reparaturkurse für die Bevölkerung
Das Europäische Parlament hatte ein Recht auf Reparatur lange gefordert; auf Druck der Greens/EFA in the European Parliament | Greens/EFA wurde es auf den Weg gebracht und nun endlich verabschiedet. Reparieren bedeutet Klimaschutz – das „Right to Repair“ ist ein riesiger grüner Erfolg!