Pressemitteilung: Chantal Kopf MdB zum heute eingebrachten Gesetzentwurf „Faire-Mieten-Gesetz“

23. Mai 2025

Berlin, 23.052025

Heute hat der Bundestag in erster Lesung über den von der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen vorgelegten Gesetzentwurf eines „Faire-Mieten-Gesetzes“ beraten. Chantal Kopf, Bundestagsabgeordnete der Grünen für den Wahlkreis Freiburg, sagt dazu:

„In meiner Heimatstadt Freiburg steigen die Mieten besonders rasant, bei den neuvermieteten Wohnungen um 13% zwischen 2022 und 2024 – in München waren es 11%. Die Stadt bemüht sich aktiv um Einhaltung der Mietpreisbremse und unterstützt Mieterinnen und Mieter gegen überhöhte Mieten und Mietwucher, aber die gesetzlichen Grundlagen geben bislang nicht genug her für ein effektives Eingreifen. Die Bundesregierung plant eine Verlängerung der Mietpreisbremse, doch das greift zu kurz, es bleiben zu viele Ausnahmen und Schlupflöcher. In einem derart überhitzten Wohnungsmarkt wie Freiburg haben es besonders Familien, junge Menschen und generell Menschen mit wenig Geld es schwer, überhaupt eine Wohnung zu finden. Das ist ungerecht und unsozial. Deshalb will unser Gesetzentwurf unter anderem weniger Ausnahmen bei der Mietpreisbremse, realistischere Vergleichsmieten, besseren Schutz bei Eigenbedarfskündigung und bei Mietwucher. Wir gehen damit den Mieterschutz auch deutlich umfassender an als die Fraktion „Die Linke“, die gestern einen Entwurf ausschließlich zum Thema Mietwucher vorlegte. In meiner Stadt sollen sich alle Menschen das Wohnen wieder leisten können, das ist mein Anspruch, und deshalb kämpfen wir für dieses Gesetz.“

Der Gesetzentwurf sieht zum besseren Schutz von Mieterinnen und Mietern folgende Änderungen bestehender Gesetze vor:

  • Entfristung der Mietpreisbremse
  • Ausnahmen von der Mietpreisbremse nur für Wohnungen, die erst seit einem Jahr auf dem Markt sind (bisher: seit 2014)
  • Transparente Ausweisung und Begrenzung des Möblierungszuschlags
  • Absenkung der möglichen Mieterhöhung bei Bestandsmieten in angespannten Wohnungsmärkten auf 9% in drei Jahren („Kappungsgrenze“, bisher: 15%)
  • Ausweitung des Betrachtungszeitraums für ortsübliche Vergleichsmieten auf 20 Jahre (bisher 6 Jahre)
  • Erhöhung der Strafe für Mietwucher auf 100.000 € (bisher 50.000€) und Abschaffung der schwer zu erfüllenden Nachweispflicht für Mietende, dass der Vermieter wissentlich eine Zwangslage ausnutzte
  • Einschränkung des Personenkreises, der zu Eigenbedarfskündigung berechtigt
  • Ermöglichung der Schonfristzahlung auch bei ordentlicher Kündigung (bisher: außerordentliche Kündigung), wenn Mieter*innen Mietschulden innerhalb 2 Monaten bezahlen, dadurch besserer Schutz vor Obdachlosigkeit bei Mietrückständen

Nach der ersten Lesung überwiesen die Abgeordneten den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz.