Mit der Wahlrechtsreform begrenzen wir wirksam die Größe des Bundestages

19. März 2023

Ich habe der Wahlrechtsreform im Deutschen Bundestag zugestimmt. Sie begrenzt die Größe des Bundestages verlässlich auf 630 Abgeordnete – auf Grundlage des Verhältniswahlrechts, sodass die Parteien gemäß ihres Stimmanteils bei der Wahl im Parlament vertreten sind. Das ist einfach und fair, die Mehrheitsverhältnisse können somit nicht durch ungedeckte Überhangmandate verzerrt werden.

Ich hätte es besser gefunden, wenn es eine Lösung gemeinsam mit der Union als größter Oppositionskraft gegeben hätte, leider ist dies an der CSU gescheitert.
Die Abschaffung der Grundmandatsklausel ist aus meiner Sicht eine logische Folge aus dem Verhältniswahlrecht, ich hoffe aber, dass die Union unser Angebot annimmt, über Reformen in Richtung von Listenverbindungen zu sprechen.

Für mich ist aber auch klar: Wer als Partei die 5%-Hürde unterschreitet, schafft es in aller erster Linie deshalb nicht in den Bundestag, weil die betroffene Partei keine 5% der Wähler*innen von sich überzeugen konnte, und nicht wegen der Wahlrechtsreform der Ampel.