PM: Förderung von Solarenergie auf landwirtschaftlichen Flächen ist eine gute Nachricht für Südbaden

10. Februar 2022

Die Bundesministerien für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), für Umwelt (BMUV) und für Landwirtschaft (BMEL) haben ein gemeinsames Eckpunktepapier erarbeitet, wie landwirtschaftliche Flächen künftig auch effektiv zur Gewinnung von Solarenergie genutzt werden können. Dazu erklärt Chantal Kopf, Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Freiburg:

„Die Pläne der grünen Ministerien sind eine gute Nachricht für unsere sonnenreiche und kleinbäuerlich geprägte Region. Dass künftig Photovoltaik-Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen gefördert werden können, ist eine wichtige Chance für den Klimaschutz und gleichermaßen für die Landwirte und Winzer in Südbaden.“

Für effektiven Klimaschutz brauche es gemeinsame Lösungen. Mit der Förderung von Solarenergie auf landwirtschaftlichen Flächen werde der dezentrale Ausbau der Erneuerbaren Energien gestärkt, wie er auch im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, sagte Kopf. „Gleichzeitig behalten wir auch die Belange der Landwirtinnen und Landwirte sowie den Naturschutz im Auge.“

Vor dem Hintergrund einer stetig wachsenden Nachfrage nach nachhaltiger Energie seien landwirtschaftliche Flächen eine wichtige Ressource. Derzeit werden auf landwirtschaftlichen Flächen bis zu 60 Gigawatt an nachhaltiger Energie produziert. „Das zusätzliche Potenzial liegt bei bis zu 140 Gigawatt – also mehr als dreimal so viel“, unterstreicht die Bundestagsabgeordnete aus Freiburg.

Um dieses Potenzial zu nutzen, können künftig über das Erneuerbare-Energien-Gesetz sogenannte Agri-PV-Anlagen auf Ackerflächen grundsätzlich gefördert werden. Das ermöglicht eine sowohl landwirtschaftliche als auch energetische Nutzung derselben Fläche. Auch in sogenannten „benachteiligten Gebieten“ – z.B. Berggebieten und Gebieten, in welchen die Aufgabe der Landnutzung droht – können künftig einfacher Anlagen installiert werden. Zudem sollen landwirtschaftlich genutzte Moorböden als neue Flächenkategorie im Erneuerbare-Energien-Gesetz aufgenommen werden. Voraussetzung für die Förderung ist die Wiedervernässung dieser bisher entwässerten Moorböden. Ziel ist es, einerseits die Wiedervernässung als Beitrag zum Klimaschutz zu ermöglichen und gleichzeitig die Flächen für PV-Stromerzeugung zu nutzen.